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   OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15   

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https://dejure.org/2017,27446
OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand wie z.B. die Immobilie des Erblassers zugewiesen ist, als Alleinerbe anzusehen (BayObLG, NJW-RR 2000, 1174; BayObLG, Beschluss v. 07.09.2004, Az.: 1Z BR 066/04, 1 Z BR 66/04, zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Denn die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder wenn der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836; 2004, 1233/1234; Beschluss v. 07.09.2004 a.a.O.).

    Allerdings sind Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen zu berücksichtigen, wenn der Erblasser sie bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, weil auch seine tatsächlichen Vorstellungen über die weitere Entwicklung seines Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses maßgeblich sind (BayObLG, Beschluss v. 07.09.2004 a.a.O., Rz. 21 m.w.N.).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Hat er mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch oder den juristischen Fachbegriffen entspricht, so kann der Erklärung eine vom üblichen Wortlaut abweichende Deutung zu geben sein, sofern sich dafür im Testament ein zumindest andeutungsweiser Anhalt findet (BGHZ 86, 41, 46; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835, 836).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Vielmehr ist der gesamte Erklärungsinhalt einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, zu würdigen (BGH NJW 1993, 256, 257 und 2168, 2169/2170).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das wiedergibt, war er tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte, und dem Leitgedanken Rechnung tragend, dass allein das subjektive Verständnis des Erblassers hinsichtlich der von ihm verwandten Begrifflichkeit maßgeblich ist, ist der Auslegung eines Testaments auch in Fällen eines (vermeintlich) klaren und eindeutigen Wortlauts eben durch diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt (BGH FamRZ 1987, 475, 476).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

    Darlegungs- und Beweislast des zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (BGH FamRZ 1972, 563; ZEV 2000, 195/196; NJW-RR 2005, 1460/1461f.; OLG München FamRZ 2008, 725/726; BayObLG NJW-RR 1995, 1096/1097f.; 1997, 517).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Hat er mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch oder den juristischen Fachbegriffen entspricht, so kann der Erklärung eine vom üblichen Wortlaut abweichende Deutung zu geben sein, sofern sich dafür im Testament ein zumindest andeutungsweiser Anhalt findet (BGHZ 86, 41, 46; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835, 836).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (BGH FamRZ 1972, 563; ZEV 2000, 195/196; NJW-RR 2005, 1460/1461f.; OLG München FamRZ 2008, 725/726; BayObLG NJW-RR 1995, 1096/1097f.; 1997, 517).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (BGH FamRZ 1972, 563; ZEV 2000, 195/196; NJW-RR 2005, 1460/1461f.; OLG München FamRZ 2008, 725/726; BayObLG NJW-RR 1995, 1096/1097f.; 1997, 517).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 165/76

    Letztwillige Verfügung, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03

    Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung - Auslegung eines

  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

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